Die Teichanlage in Lander ist aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (gültig ab 01.01.2015) für das Nachtangeln und für das Königsangeln jeweils
14 Tage vor der eigentlichen Veranstaltung laut Terminkalender bis einschließlich Sonntag 24 Uhr nach der Veranstaltung gesperrt.
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