Die Änderungen des Landesfischereigesetzes ( LFischG ) sind in Kraft getreten |
Die von der Landesregierung Schleswig-Holsteins beschlossenen Änderungen des Landesfischereigesetzes sind durch Veröffentlichung am 25.11.2011 mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Dadurch ändern sich für den Angler gravierende Punkte, über die wir in Teilen bereits auf dieser Homepage berichtet hatten oder über die in der Presse informiert wurde. Als die beiden wichtigsten Punkte sind wohl zu erwähnen, dass das Setzkescherverbot aufgehoben wurde und das jeder Angler, der aus einem anderen Bundesland kommt und in Schleswig-Holstein angeln möchte, ab sofort in S-H eine Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr zu entrichten hat. Diese Abgabe muss zusätzlich zu der bereits entrichteten Fischereiabgabe in seinem eigenen Bundesland entrichtet werden. Wie genau das Prozedere ablaufen soll, wo die Fischereiabgabemarke eingeklebt wird, erfahren wir hoffentlich in den nächsten Tagen. Sobald uns neuere und detailliertere Informationen vorliegen, werden wir hier berichten. Das gleiche gilt für den Gesetzestext selber. Sobald uns hier die genauen Definitionen vorliegen, werden wir das hier umgehend veröffentlichen und erklären. |
10.12.2011 |
Hier eine nachvollziehbare Erklärung der neuen Paragrafen des LFischG direkt von der Homepage des Landes Schleswig-Holstein. ------->>>>> Hier <<<<<-------- |
Hier für alle Interessierten eine kurze Erklärung vom 11.10.2011 vom Präsidenten des Landesanglerverbandes Schleswig-Holsteins, Siegfried Stockfleth, zu den Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen des Fischereigesetzes rund um unser Hobby. Moin moin liebe Sportfreunde, |